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Brief von Bürgermeister Postiasi
Brief von Bürgermeister Postiasi


Herr Bürgermeister Postiasi ist der Meinung, den Initiativantrag der Pernitzer Bürger, mangels Kompetenz nicht beschließen zu können!  
Deshalb habe ich den Brief der Gemeinde an einen Befreundeten Fachmann, mit der Bitte um Verifizierung gesandt.



Johann Kuhn

Kompetenzlose Gemeinde!
Am 04.01.2021 erreichte mich ein Schreiben von Herrn Bürgermeister Postiasi. In diesem teilte er mir mit:
...als Zustellungsbevollmächtigter für den o.a. Initiativantrag gern. § 16 NÖ GO 1973 teilen wir ihnen mit dass bezüglich des geforderten Beschlusses betreffend ein Bau/Errichtungsverbot von 5G-Sendeanlagen im Gebiet der Marktgemeinde Pernitz der Gemeinderat mangels Kompetenz keinen Beschluss fassen konnte.
Als Beilage übermitteln wir ihnen den gesamten Schriftverkehr mit dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilungen IVW3 und RUI, sowie die Rechtsauskunft des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst zu ihrer Verwendung.
Ich schickte diesen Brief an Herrn Johann Kuhn der ein Anerkannter Fachmann für die Genehmigungen von Sendeanlagen ist.


Von Herrn Kuhn bekam ich am 08.01.2021 folgendes Antwortschreiben.

Lieber Manfred.
Die Rechtsauskunft vom Bundeskanzleramt ist falsch.

Das Fernmeldewesen unterliegt den Raumordnungsgesetzen der Länder. Daher wären die Gemeinden für die Bauplatzbewilligung (Standorte) der Sendeanlagen zuständig. Dieser Rechtsirrtum wird bewusst „am Leben erhalten“.
Als 1. Anlage schließe ich einen Rechtsatz des VwGH an, aus dem das hervorgeht. Dieser Rechtsatz betrifft sogar eine Entscheidung aus Nö.Als 2. Anlage schließe ich die VwGH Entscheidung aus der Steiermark an, die am Ende des Rechtsatzes genannt wird. Aus diese Entscheidung ist ersichtlich, dass bei der Beurteilung der Bauplatzeignung auch ein medizinischer Gutachter eingesetzt werden darf. Zum Zeitpunkt dieser Entscheidung war die Sendeleistung des Senders noch sehr gering und es waren noch wenig Studien bekannt, die die Schädlichkeit der Strahlung belegte. Heute ist das wesentlich anders.             LG. Johnny